Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lifeguard
1. Gültigkeit
- Sollten die nachstehenden Bedingungen im Widerspruch zu den Bedingungen in unserem Angebot stehen, so gelten die Vereinbarungen im Angebot (Hauptdokument).
- Wird in Absprache mit dem Auftraggeber von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen, so wird dies im Vereinbarungsdokument von Lifeguard festgehalten und vom Auftraggeber unterzeichnet.
- Für unsere Ausbildungen gelten die nachstehenden „Produktbedingungen Ausbildungen Lifeguard“.
2. Begriffsbestimmung
- Wenn in diesen Bedingungen von „Training“ die Rede ist, dient dieser Begriff als Oberbegriff für alle anderen Produkte, die Lifeguard anbietet, einschließlich: Workshop, Motivationssession, (Booster)-Sitzung, Masterclass, Quick Scan, Kick-off, Coaching, Kurs und Programm. Wenn von „Health Checks“ die Rede ist, dient dieser Begriff als Oberbegriff für „Intake, Outtake und Nachmessung“.
3. Haftung
- Lifeguard bemüht sich, die angegebenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Das endgültige Ergebnis hängt jedoch nicht nur von den Aktivitäten von Lifeguard ab, sondern auch von Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs von Lifeguard liegen. Lifeguard gibt daher keine Garantien hinsichtlich der zu erwartenden Ergebnisse der von ihr erbrachten Leistungen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
- Lifeguard übernimmt keine Haftung für Schäden, es sei denn, die Haftpflichtversicherung deckt den Schaden ab und der Versicherer leistet im jeweiligen Fall eine Zahlung. Die Haftung ist auf den Betrag beschränkt, der für die schadensverursachende Leistung in Rechnung gestellt wurde, oder im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf den Rechnungsbetrag für einen Zeitraum von drei Monaten.
- Wenn Sport und damit vergleichbare Aktivitäten Teil der Vereinbarung mit dem Auftraggeber sind, müssen die Teilnehmer an solchen Aktivitäten selbst beurteilen, ob sie körperlich und in Bezug auf ihre Fitness in der Lage sind, verantwortungsvoll an den Aktivitäten teilzunehmen. Für die Teilnahme an dem Fahrradtauglichkeitstest lässt Lifeguard den Teilnehmer eine Gesundheitsbescheinigung unterschreiben. Lifeguard schließt jede Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an solchen Aktivitäten entstehen, sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich aus.
- Jede Haftung von Lifeguard für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Schäden durch Betriebsunterbrechung, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Lifeguard haftet nicht für Schäden, die durch Folgendes entstehen:
a. Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber benannten Teilnehmer, einschließlich unzureichender Mitwirkung bei der Durchführung des Vertrages.
b. Falsche und/oder unvollständige und/oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der für das Projekt wesentlichen Informationen.
c. Die Umsetzung von Lernmitteln oder Wissensvermittlung aus dem Auftrag. - Lifeguard übernimmt keine Haftung für Änderungen oder Nichtauszahlung von Subventionen. Der Auftraggeber erkennt an, dass Lifeguard nur eine beratende Rolle bei der Beantragung von Subventionen spielt und hierfür nicht haftbar gemacht werden kann.
4. Planung von Trainings, Coaching und Health Checks
- Lifeguard legt in Absprache mit dem Auftraggeber die Daten und Zeiten für die Trainings- und Health-Check-Tage fest. Dies gilt auch für die Daten und Zeiten, an denen Materialien geliefert, installiert und abgeholt werden.
- Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Räumlichkeiten für Trainings und Health Checks verantwortlich. Diese finden grundsätzlich am Standort des Auftraggebers statt.
- Lifeguard sorgt dafür, dass an den vereinbarten Daten und Zeiten Trainer/Coaches verfügbar sind und dass die eventuell benötigte Ausrüstung und Materialien vor Ort sind.
- Bei höherer Gewalt – beispielsweise wenn ein Trainer/Coach aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Krankheit oder familiären Ereignissen verhindert ist – wird Lifeguard alles in ihrer Macht Stehende tun, um Ersatz am geplanten Tag zu organisieren. Wenn dies nicht möglich ist, wird Lifeguard einen neuen Termin in Absprache mit dem Auftraggeber planen. Bei höherer Gewalt aufgrund extremer Wetterbedingungen oder anderer Umstände auf der Straße oder im öffentlichen Verkehr, die es dem Trainer/Coach erschweren, den Standort zu erreichen, wird Lifeguard den geplanten Tag in Absprache mit dem Auftraggeber verschieben. In all diesen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten von Lifeguard in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz für mögliche Schäden, die durch Stornierung oder Verschiebung entstehen.
5. Stornierung oder Verschiebung von Trainings, Coaching- und Health-Check-Tagen
- Wenn der Auftraggeber den Vertrag stornieren möchte, erhebt Lifeguard Stornokosten in Höhe von 20% des Angebotspreises (zzgl. MwSt.).
- Wenn der Auftraggeber gezwungen ist, geplante Trainings- oder Health-Check-Tage zu stornieren/verschieben, berechnet Lifeguard bis zu 20 Werktagen vor dem geplanten Datum nur die Verwaltungskosten von 200 € pro storniertem Training/Check-Tag. Danach fallen folgende Kosten an: Bei Stornierungen/Verschiebungen ab 20 Werktagen vor dem geplanten Datum werden 25% der Kosten berechnet, ab 15 Werktagen 50%, ab 10 Werktagen 75%, ab 5 Werktagen 100%.
- Lifeguard berechnet immer vollständige Health-Check-Tage. Die Kosten für einen geplanten Health-Check-Tag hängen nicht von der Anzahl der Zeitfenster ab, die an diesem Tag von den Teilnehmern genutzt werden, auch nicht genutzte Zeitfenster werden in Rechnung gestellt.
6. Stornierung oder Verschiebung von Einzelterminen für Coaching, Training oder Health Checks
- Wenn der vom Auftraggeber benannte Teilnehmer nach Beginn eines Programms (mit mehreren Teilen) die Teilnahme vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder auf den Einstieg in ein anderes Programm oder einen Ersatz durch einen anderen Teilnehmer.
- Für jeden Teilnehmer wird ein Zeitfenster zur Verfügung gestellt. Durch (späte) Absagen können leere Zeitfenster entstehen. Wenn es nicht gelingt, diese alle wieder zu füllen, entsteht ein Mangel an Zeitfenstern. Auf Wunsch kann der Auftraggeber zusätzliche Tage buchen, damit ausreichend Zeitfenster zur Verfügung stehen.
- Teilnehmer können ihren Einzeltermin für den Health Check oder das Coaching kostenfrei über den digitalen Kalender im Portal innerhalb der verfügbaren Möglichkeiten verschieben.
- Der Auftraggeber kann entscheiden, den Teilnehmern nicht die Möglichkeit zu geben, ihre Einzeltermine für den Health Check oder das Coaching über das Portal zu verschieben/stornieren oder diese Möglichkeit eine bestimmte Anzahl von Tagen vor dem Termin zu blockieren (um leere Zeitfenster zu vermeiden). In diesem Fall muss der Auftraggeber oder der Teilnehmer Kontakt zu Lifeguard aufnehmen.
- Wenn keine Zeitfenster verfügbar sind, kann ein Tausch untereinander erfolgen; dies muss der Auftraggeber selbst regeln und Lifeguard mitteilen. Ein Tausch ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Health Check möglich, damit sich der Coach gut vorbereiten kann.
- Die Verschiebung/Tausch/Stornierung von Einzelterminen durch Lifeguard ist für jeden Teilnehmer einmal kostenfrei. Wenn Termine häufiger als einmal durch Lifeguard angepasst werden müssen, berechnet Lifeguard pro Anfrage eine Verwaltungsgebühr von 50 € (zzgl. MwSt.).
7. Reise- und Unterkunftskosten
- Reisekosten basierend auf dem Auto betragen €0,50 pro km. Die Anzahl der Kilometer wird ab der Adresse von Lifeguard in Utrecht berechnet.
- Reisekosten basierend auf öffentlichen Verkehrsmitteln, Bootstickets, Taxitransfers und ähnlichem werden vollständig an den Auftraggeber weiterberechnet.
- Wenn der Trainer/Coach gezwungen ist, mit dem Flugzeug zu reisen, ist der Auftraggeber vollständig verantwortlich für die Buchung der Flugtickets, die Buchung der Unterkunft am entsprechenden Ort sowie die Organisation der Transfers vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt. Bei Flügen innerhalb Europas fliegen unsere Trainer/Coaches in der Economy Class. Bei interkontinentalen Flügen muss der Auftraggeber ein Ticket für den Trainer/Coach in der Business Class buchen. Die Flugdaten und -zeiten für den Trainer/Coach müssen vom Auftraggeber in Absprache mit Lifeguard festgelegt werden.
- Wenn die einfache Strecke ab der Adresse von Lifeguard in Utrecht zum Trainingsort mehr als 150 km beträgt und die Schulung, der Workshop oder die Gesundheitsüberprüfung vor 10:00 Uhr beginnt, muss der Auftraggeber dem Trainer/Coach die Möglichkeit bieten, am Vorabend der Schulung/Coaching in einem nahegelegenen Hotel zu übernachten, auf Kosten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist für die Buchung eines Hotels mit Frühstück verantwortlich. Wenn es im Zusammenhang mit den Schulungen/Coaching erforderlich ist, mehrere aufeinanderfolgende Nächte zu übernachten, werden die zusätzlichen Kosten für ein Standard-Mittagessen und/oder Mahlzeiten im Hotel dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Reisezeitvergütung ist anwendbar, wenn der Trainings-/Coaching-Ort sich außerhalb der Niederlande befindet. Reisezeitvergütung wird dem Auftraggeber ab einer einfachen Reisezeit von mehr als zwei Stunden (berechnet ab der Adresse von Lifeguard in Utrecht) zu einem Satz von €750,- (zzgl. MwSt.) pro Halbtagesgebühr in Rechnung gestellt.
- Übernachtungskosten sind nur anwendbar, wenn ein Trainer/Coach auf Anfrage des Auftraggebers eine bestimmte vereinbarte Periode zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trainings-/Coaching-Tagen an einem externen Ort außerhalb von Lifeguard verbringt, wobei der Trainer/Coach nicht für Arbeiten für den entsprechenden Auftraggeber eingesetzt wird. Lifeguard berechnet die Übernachtungskosten dem Auftraggeber zu einem Satz von €750,- (zzgl. MwSt.) pro Halbtagesgebühr.
8. Preise und Rechnungsstellung
- Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (21 %) und Reisekosten (siehe Punkt 7).
- Jährlich werden alle unsere Preise zum 1. Januar auf Basis der Entwicklung des CBS-Index für Tariflöhne im Wirtschaftszweig „Unternehmensdienstleistungen“ angepasst. Hierbei verwenden wir die vorläufigen Zahlen des Monats November.
- Für Schulungen, Coachings und Gesundheitschecks, die nach 18:00 Uhr stattfinden, berechnen wir einen Zuschlag von 20 % auf den Nettopreis (exkl. MwSt.); für Aktivitäten am Wochenende gilt ein Zuschlag von 40 %.
- Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen und zwei schriftlichen oder telefonischen Mahnungen ist Lifeguard berechtigt, Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen.
9. Privacy
Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Außer dem persönlichen Coach erhält niemand Einsicht in diese personenbezogenen Daten, auch nicht die Führungskraft bzw. Vorgesetzten. Darüber hinaus werden Gruppendaten im Rahmen von Wirksamkeits- und Qualitätskontrollen analysiert. Bei diesen Analysen handelt es sich stets um Gruppenergebnisse; personenbezogene Daten sind dabei niemals identifizierbar. Lifeguard hält sich an seine auf ISO 27001 basierende Informationssicherheitsrichtlinie. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unten auf unserer Website.
10. Geistiges Eigentum
Die Urheberrechte sowie alle weiteren Rechte des geistigen Eigentums an sämtlichen von Lifeguard bereitgestellten Unterlagen und Materialien, einschließlich Software, bleiben vorbehalten. Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lifeguard nicht gestattet, Unterlagen und Materialien oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.
11. Widerrufsrecht für Trainings von Verbrauchern
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
12. Beschwerden
Lifeguard verfügt über ein Beschwerdeverfahren.
Das Beschwerdeverfahren kann bei Lifeguard über Ihren Account-Managerin oder Projektleiter*in angefordert werden.
13. Streitigkeiten
Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung.
Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus diesem Vertrag ergibt, verpflichten sich die Parteien, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Meinungsverschiedenheit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, wird ein Mediator eingeschaltet.
Lifeguard benennt Herrn Jan Plevier von der Groeifabriek (www.groeifabriek.nl) als Mediator.
Falls der Streit auch nach der Mediation nicht beigelegt werden kann, wird er dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt.
Lifeguard Health Services BV, Newtonlaan 285, 3584BH, Utrecht
====================================================================
Produktbedingungen für Schulungen von Lifeguard
1. Gültigkeit
- Sollten die nachstehenden Bedingungen im Widerspruch zu den Bedingungen im Angebot/der Offerte stehen, gelten die Vereinbarungen im Angebot/der Offerte (das Hauptdokument).
- Wenn in Absprache mit dem Auftraggeber von diesen Produktbedingungen abgewichen wird, wird dies im Vereinbarungsdokument von Lifeguard festgehalten, das vom Auftraggeber unterzeichnet wird.
2. Haftung
- Lifeguard übernimmt keine Haftung für Schäden, es sei denn, ihre Haftpflichtversicherung deckt den Schaden und der Versicherer geht im betreffenden Fall zur Auszahlung über. Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, der für die schadensverursachende Leistung berechnet wurde, oder, falls es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, auf den Rechnungsbetrag für einen Zeitraum von sechs Monaten.
- Jegliche Haftung von Lifeguard für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinnen und Schäden durch Betriebsunterbrechungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Lifeguard haftet nicht für Schäden, die aus folgendem resultieren:
-
- Mängel des Auftraggebers oder der Teilnehmer bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, einschließlich der unzureichenden Mitwirkung bei der Durchführung des Vertrags.
- Falsche und/oder unvollständige und/oder nicht rechtzeitig übermittelte Daten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der für das Projekt wesentlichen Informationen.
- Folge der Lernmaterialien oder der Wissensvermittlung aus dem Auftrag.
3. Planung der Ausbildungstage
- Im Falle von höherer Gewalt – zum Beispiel wenn ein Trainer/Coach aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie Krankheit oder familiären Gründen, verhindert ist – wird Lifeguard alles tun, was in ihren Möglichkeiten liegt, um Ersatz für den geplanten Tag zu organisieren. Wenn dies nicht möglich ist, wird Lifeguard in Absprache mit den Teilnehmern einen neuen Termin festlegen.Bei höherer Gewalt aufgrund extremer Wetterbedingungen (Rotwarnung) oder anderer Umstände auf der Straße oder im öffentlichen Verkehr, die es dem Trainer/Coach erschweren, den Veranstaltungsort zu erreichen, wird Lifeguard den geplanten Tag in Absprache mit den Teilnehmern verschieben.In allen diesen Fällen werden von Lifeguard keine zusätzlichen Kosten berechnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Absage oder Verschiebung entstehen.
4. Stornogebühren und Möglichkeiten zum Nachholen
- Wir entscheiden vier Wochen vor dem geplanten Startdatum, ob die Schulung stattfinden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, sich kostenlos abzumelden oder auf einen anderen Starttermin umzubuchen. Bei Abmeldung innerhalb von vier Wochen werden 50 % der Kosten berechnet. Bei Abmeldung innerhalb einer Woche werden 100 % der Kosten fällig.
- Die Stornierung vor Beginn des ersten Ausbildungstages erfolgt telefonisch unter 030 – 240 06 38 oder per E-Mail: support@lifeguard.nl.
- Falls ein Teilnehmer unvorhergesehen einen Ausbildungstag verpasst, besteht die Möglichkeit, diesen bei einer nächsten Gruppe nachzuholen.
- In allen Fällen kann – nach Zustimmung von Lifeguard – ein Ersatzteilnehmer geschickt werden.
5. Preise und Fakturierung
- Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (21 % oder mit MwSt.-befreiter Korrektur von 11 %).
- Jährlich werden alle unsere Preise zum 1. Januar basierend auf der Entwicklung des CBS-Index für Tariflöhne in der Branche „Unternehmensdienstleistungen“ angepasst. Wir verwenden dafür die vorläufigen Zahlen des Monats November.
- Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Rechnung wird in der Woche der ersten Sitzung verschickt.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen und zwei schriftlichen oder telefonischen Mahnungen ist es Lifeguard freigestellt, Drittparteien mit Inkassomaßnahmen zu beauftragen.
6. Privacy
- Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Außer dem persönlichen Coach erhält niemand Einsicht in diese personenbezogenen Daten, auch nicht die Führungskraft(en). Darüber hinaus werden die Gruppendaten im Rahmen der Wirksamkeit und Qualitätskontrolle analysiert. Bei diesen Analysen handelt es sich stets um Gruppenergebnisse, und personenbezogene Daten sind niemals erkennbar. Lifeguard hält sich an seine Informationssicherheitsrichtlinie, die auf der ISO 27001 basiert.
7. Geistiges Eigentum
- Die Urheberrechte sowie alle anderen Rechte des geistigen Eigentums an sämtlicher von Lifeguard bereitgestellter Dokumentation und Materialien, einschließlich Software, sind vorbehalten. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung von Lifeguard Dokumentationen und Materialien oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.
8. Beschwerden
- Lifeguard verfügt über ein Beschwerdeverfahren. Das Beschwerdeverfahren von Lifeguard ist unten auf der Website von Lifeguard unter der Datenschutzerklärung zu finden.
9. Streitigkeiten
- Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung.
Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus diesem Vertrag ergibt, verpflichten sich die Parteien, nach besten Kräften zu versuchen, die Meinungsverschiedenheit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, wird ein Mediator eingeschaltet. Lifeguard benennt Jan Plevier von der Groeifabriek (www.groeifabriek.nl) als Mediator. Falls der Streit auch nach der Mediation nicht beigelegt werden kann, wird er dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt.
Lifeguard Health Services BV, Newtonlaan 285, 3584BH, Utrecht